- Beisitzer
- Bei|sit|zer 〈m. 3〉1. Richter neben dem Vorsitzenden2. Nebenrichter3. Ausschuss-, Vorstandsmitglied neben einem Vorsitzenden
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Bei|sit|zer, der; -s, -:Mitglied eines Gerichts, eines Vorstands od. einer kollegialen Behörde.* * *
Beisitzer,neben dem Vorsitzenden das Mitglied eines Kollegialgerichts oder einer kollegialen Verwaltungsbehörde. Die Beisitzer vervollständigen das Kollegialorgan als grundsätzlich gleichberechtigte Mitglied Gerichtlicher Beisitzer können Berufsrichter oder ehrenamtliche Richter sein.* * *
Bei|sit|zer, der; -s, -: Mitglied eines Gerichts, eines Vorstands od. einer kollegialen Behörde: Dimke, der als Gerichtsassessor B. gewesen war, als beim Sondergericht Danzig-Neugarten über Wehrkraftzersetzung und Beleidigung des Führers verhandelt wurde (Grass, Hundejahre 463); Bei der Wahl der 20 B. im Bundesvorstand erhielt Richard Freiherr von Weizsäcker mit 443 die meisten Stimmen (MM 12. 11. 69, 19).
Universal-Lexikon. 2012.